Der Kantonsrat hat am 23. Mai 2016 den Antrag des Regierungsrates deutlich abgelehnt, für die Errichtung des elektronischen Patientendossiers einen Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten des Vereins Trägerschaft «Zürich Affinity Domain» zu bewilligen. Nur gerade zwei Tage später hat der Regierungsrat den Beitrag in eigener Kompetenz bewilligt und dabei als gebundene Ausgabe deklariert. Damit hat der Regierungsrat den Kantonsrat übergangen und das kantonale Recht verletzt.
Zahlreiche KantonsrätInnen der SP und GLP gelangen gegen diesen Beschluss nun an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. «Es geht nicht an, dass der Regierungsrat die Kompetenzen des Kantonsrates aushöhlt und den Kantonrat auf diese Weise übergeht», hält SP-Kantonsrat Davide Loss fest, der die Beschwerdeführenden vor Verwaltungsgericht vertritt. «Diese Ausgabe kann unter keinem Titel als gebunden deklariert werden», ist GLP-Kantonsrat Michael Zeugin überzeugt. Diese Ausgabe hätte somit vom Kantonsrat bewilligt werden müssen. Als politisch besonders stossend erachten es die Beschwerdeführenden zudem, dass sich Regierungsrat Thomas Heiniger gleichentags vom Regierungsrat ermächtigen liess, sich als Präsident des Trägervereins wählen zu lassen.