Die SP begrüsst den Entscheid der Kommission für Staat und Gemeinden, den Staatsbeitrag für die anerkannten Religionsgemeinschaften für die Jahre 2026–2031 beizubehalten. Die Finanzierung sichert wichtige Angebote wie Seelsorge und Integrationsprojekte, die durch umfangreiche Freiwilligenarbeit ergänzt werden.
Der beantragte Kredit von 300 Millionen Franken ist notwendig, um die bewährten Strukturen aufrechtzuerhalten und die Kontinuität der Arbeit zu ermöglichen. Eine Kürzung der Mittel würde wertvolle Leistungen gefährden. Die Programme der fünf anerkannten Religionsgemeinschaften wurden geprüft und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
Im ökumenischen Tätigkeitsprogramm 2026–2031 ist vorgesehen, dass die Evangelisch-reformierte Landeskirche und die Römisch-katholische Körperschaft von den Kostenbeiträgen, die sie vom Kanton für diese Periode erhalten, jährlich einen Beitrag von je einer Million Franken für die Unterstützung nicht anerkannter Religionsgemeinschaften zur Verfügung stellen. Die SP begrüsst diese Beiträge ausdrücklich, da sie die wichtige Arbeit dieser Gemeinschaften ermöglicht. Gleichzeitig ist sich die SP bewusst, dass das System optimiert werden kann, und wird sich in den nächsten sechs Jahren für eine bessere Lösung zur Finanzierung der nicht anerkannten Religionsgemeinschaften einsetzen.
Die Minderheitsanträge der SVP und FDP lehnt die SP hingegen ab. Eine Kürzung der Beiträge um 12 Millionen Franken wäre ein Rückschritt. Und detaillierte Vorgaben zur Mittelverwendung, wie sie die FDP fordert, sind rechtswidrig.
Die SP setzt sich weiterhin für eine starke Unterstützung der Religionsgemeinschaften ein, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den interreligiösen Dialog zu fördern.