Der Regierungsrat will die Kostenbeiträge an die anerkannten Religionsgemeinschaften auch in den kommenden Jahren im bestehenden Rahmen weiterführen. Das ist richtig und wichtig, um die Leistungen zu erhalten, welche die Religionsgemeinschaften für die gesamte Gesellschaft erbringen.
Im Kanton Zürich sind fünf Religionsgemeinschaften rechtlich anerkannt: die Reformierte und die Katholische Kirche, die Christkatholische Kirchgemeinde sowie die Israelitische Cultusgemeinde Zürich und die Jüdische Liberale Gemeinde Zürich Or Chadasch.
Die anerkannten Religionsgemeinschaften erbringen zahlreiche Leistungen für die gesamte Gesellschaft – beispielsweise in der Alters- und Jugendarbeit oder der Seelsorge in Spitälern, bei Notfallen und Katastrophen sowie in den Gefängnissen. Mit sogenannten Kostenbeiträgen leistet der Kanton einen finanziellen Beitrag an die Erbringung dieser Leistungen zugunsten der gesamten Gesellschaft.
Diese Kostenbeiträge werden jeweils für eine Periode von sechs Jahren bewilligt. Dieser Entscheid steht nun für die Jahre 2026-2031 an. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Kostenbeiträge im bestehenden Rahmen von 50 Millionen Franken pro Jahr weiterzuführen. Die SP unterstützt diesen Antrag.
Leistungen für die Gesellschaft erhalten
Dass die öffentliche Hand sich an Leistungen beteiligt, welche nachweislich zugunsten der gesamten Gesellschaft erbracht werden, ist richtig. Das gilt umso mehr, wenn dadurch auch noch freiwilliges Engagement unterstützt werden kann. Genau das ist eine der grossen Stärken der Religionsgemeinschaft: durch sie engagieren sich viele Menschen freiwillig für unsere Gesellschaft.
Es ist aber ebenfalls Tatsache, dass die Religionsgemeinschaften ihre Leistungen für eine immer grösser werdende Gesellschaft als Organisationen erbringen, die selbst immer kleiner werden. Umso wichtiger sind die Kostenbeiträge für den Erhalt dieser Leistungen und des freiwilligen Engagements in den Religionsgemeinschaften.
Erfolgreiche Zusammenarbeit weiterführen
Die SP begrüsst ausserdem den Ansporn der Kirchen, sich weiterhin für den Interreligiösen Dialog einzusetzen und deshalb auch Leistungen von etablierten, aber nicht anerkannten Religionsgemeinschaften für die Gesamtgesellschaft mitzufinanzieren.
SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat die Zusammenarbeit und den Austausch mit und unter den Zürcher Religionsgemeinschaften in den letzten Jahren massgeblich intensiviert und gefördert. Diese Arbeit trägt wesentlich zum friedlichen Zusammenleben im Kanton Zürich bei. Die beantragte Weiterführung der Kostenbeiträge an die Religionsgemeinschaften ist die Grundlage dafür, dass diese erfolgreiche Zusammenarbeit auch in den kommenden Jahren weitergehen kann.