Das Laienrichtertum an den Bezirksgerichten ist nicht mehr zeitgemäss. Die Anforderungen an das Amt sind massiv gestiegen. Die Laien richteten früher meist in Dreiergremien zusammen mit JuristInnen. Heute werden über 95% der Fälle von EinzelrichterInnen beurteilt. Dazu braucht es Fachwissen: RichterInnen müssen Gesetze anwenden und auslegen und Prozesse leiten können. Die Stimmberechtigten haben deshalb entschieden, dass es in Zukunft für das Amt als BezirksrichterIn ein juristisches Studium braucht.
Die Gegenkampagne der SVP, die das Referendum ergriffen hat, ist Ausdruck des tiefen Misstrauens der SVP gegenüber den Gerichten. Sie passt zu ihrem Mantra gegen die sogenannten fremden Richter. Die SVP diffamiert damit Organe unseres Rechtsstaats, wie sie es seit längerem auch gegenüber der Politik macht. Die Politik, die Rechtbehörden und die Medien sind die Träger unseres demokratischen Systems. Sie zu diffamieren schwächt das Vertrauen in die Institutionen und ist genau das Gegenteil vom dem, was die SVP die WählerInnen Glauben macht: Die SVP schwächt fundamentale Werte der Schweiz und gibt an, sie zu verteidigen.
Das Laienrichtertum hat im Kanton Zürich selbstverständlich weiterhin einen wichtigen Stellenwert: Als Friedensrichterinnen und Friedensrichter, aber auch als Beisitzer der Miet- und Arbeitsgerichte übernehmen Laien weiterhin wichtige Aufgaben. Mit der Abschaffung des Laienrichtertums an den Bezirksgerichten haben sich die Stimmberechtigten heute für eine zeitgemässe Rechtsprechung im Kanton Zürich ausgesprochen und damit unseren Rechtsstaat gestärkt.