Untersuchungsbericht zeigt Handlungsbedarf beim Universitätsspital

Der Untersuchungsbericht der kantonsrätlichen Aufsichtskommission zeigt Probleme am Universitätsspital selbst, aber auch bei dessen politischer Führung und Kontrolle auf. Die Empfehlungen der Kommission müssen nun rasch geprüft und umgesetzt werden.

Mit ihrem Bericht über die Untersuchung zu besonderen Vorkommnissen an mehreren Kliniken des Universitätsspitals Zürich (USZ) legt die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit eine umfangreiche und kritische Aufarbeitung sowie zukunftsweisende Handlungsempfehlungen vor. Dabei erlag sie nicht der Versuchung, einzelnen Skandalen und persönlichem Versagen einzelner Beteiligter zu viel Gewicht beizumessen. Vielmehr hat sie die «besonderen Vorkommnisse» als Symptome einer viel tiefer liegenden Krise erkannt.

Der Bericht legt offen, dass am USZ institutionelle Probleme, unzureichende Führungsstrukturen und eine Kultur der Angst vorherrschen. Diese Probleme müssen nun rasch angepackt und gelöst werden. Die nach wie vor von «starken Männern» geprägte strenge Hierarchisierung und eine ungesunde Machtfülle der Klinikdirektoren sind längst nicht mehr zeitgemäss, der medizinischen Qualität abträglich und nicht geeignet, um Machtbissbrauch zu verhindern. Und übertriebenes Konkurrenzdenken und Profitstreben schaden schlussendlich den Patient*Innen.

Empfehlungen ohne Aufschub prüfen und umsetzen

Die meisten der 75 Empfehlungen sind überzeugend hergeleitet und müssen von den Adressaten ohne Aufschub geprüft und umgesetzt werden. Insbesondere die Feststellungen zu den Mängeln bei der Qualitätskontrolle und zur fehlenden Compliance sind bedenklich und müssen rasch behoben werden. Die Forderung nach einer Professionalisierung des Spitalrats und einer Stärkung der übergreifenden Führung durch die Spitaldirektion sind nachvollziehbar.

Die selbstkritische Analyse der Rolle der (schwachen) Oberaufsicht durch den Kantonsrat ist sicher richtig. Diese Schwäche ist seit Jahren bekannt, ohne dass die nötigen Konsequenzen gezogen worden wären. Sie zu überprüfen ist allerdings nicht in erster Linie Aufgabe der Regierung. Gefordert ist vielmehr der Kantonsrat als Gesetzgeber. Die laufende Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes bietet dafür den richtigen Rahmen.

Die SP unterstützt insbesondere

  • die Einführung eines verbindlichen Qualitätsmanagements und entsprechender Kontrollinstrumente für alle Bereiche des USZ und für alle Spitäler via Festlegung im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz,
  • die Beseitigung der Klinikpools als Bereicherungsinstrument von wenigen zu Lasten des USZ als Ganzem,
  • die schonungslose Offenlegung der Interessenbindungen, Doppelanstellungen und Nebenbeschäftigungen in einem öffentlich zugänglichen Register,
  • die Entkoppelung der Doppelanstellungen am USZ und an der Universität,
  • die stärkere Berücksichtigung von Sozialkompetenz, klinischer Erfahrung und moderner Führungskompetenz im Berufungsverfahren,
  • die Professionalisierung und Beschleunigung der Berufungsverfahren,
  • die Überwindung der Angstkultur durch eine neue Kultur der interdisziplinären Teamarbeit, die sich nicht an hervorragenden Koryphäen ausrichtet, sondern eine am Patienten orientierte evidenzbasierte Medizin ermöglicht.

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