Die Staatsanwaltschaft stützt sich einzig und allein auf den inzwischen bestens bekannten Bericht der kantonsrätlichen Aufsichtskommission. Bei diesem Bericht handelt es sich um einen politischen Bericht, dessen Aufarbeitung auch im Kantonsrat bereits umfassend stattgefunden hat. Andere Anhaltspunkte gibt es nicht. Die Aussagen der betroffenen Personen sind öffentlich bereits bekannt. Regine Aeppli hat mehrfach den Vorwurf zurückgewiesen, sie habe die Entlassung von Christoph Mörgeli angeordnet. Sie hat darauf verwiesen, dass sie die Unileitung in ihrer Funktion als Präsidentin des Unirats zu entschiedenem Handeln aufgefordert habe, nachdem der Konflikt über längere Zeit innerhalb der Uni nicht gelöst werden konnte. Tatsache ist auch, dass die Entlassung von Christoph Mörgeli durch den damaligen Rektor der Uni verfügt wurde. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft steht somit rechtlich auf sehr wackligen Füssen. Die Staatsanwaltschaft nimmt im Rechtsstaat eine wichtige Funktion ein. Ein Gebot für ihr Handeln ist das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Dieses ist für die SP im vorliegenden Fall verletzt. Für die SP ist klar, dass es nicht primär um rechtliche Aspekte geht, sondern um politische.
Es muss daran erinnert werden, was der Kern des Falls «Mörgeli» ist: Ein arbeitsrechtlicher Konflikt zwischen Christoph Mörgeli als Arbeitnehmer und der Unileitung als Arbeitgeberin. Es ist bedauerlich, dass dieser Konflikt nicht in diesem Rahmen gelöst werden konnte und stattdessen mehr und mehr verpolitisiert wurde.