Die aktuelle Spitalfinanzierung (SPFG) mit ihren leistungsbezogenen Fallpauschalen (DRG) führte im Kanton Zürich in den letzten Jahren zu einer gefährlichen und teuren Deregulierung in der Gesundheitsversorgung. Dies führte zu entsprechend falschen Anreizen mit medizinisch nicht induzierter Mengenausweitung. Die Gefahr eines unnötigen Ausbaus von Infrastrukturen, einer weiteren Überversorgung im lukrativen Behandlungssegment und fehlender Besserstellung des Gesundheitspersonals ist auch nach der Kommissionsdebatte zur Revision des SPFG nicht gebannt.
Fokus auf mehr Qualität und weniger Fehlanreize bleibt auf der Strecke
Die Forderung der SP, die Qualitätssicherung transparent und überprüfbar zu gestalten, wird im SPFG genauso wenig berücksichtigt, wie verschiedene Instrumente, um Fehlanreize zu verhindern. So erhält der Regierungsrat keine Kompetenz, degressive Tarife einzuführen, wenn Spitäler vorgegebene Höchstmengen überschreiten. Listenspitäler dürfen sich zudem weiterhin auf das Segment lukrativer zusatzversicherter Patient*innen konzentrieren und daraus resultierende Gewinne dem Gesundheitswesen entziehen.
Das Gesundheitspersonal in den Spitälern wird weiter hängen gelassen
Im Rahmen der Corona Krise betonten alle Parteien immer wieder gerne, wie wichtig das Gesundheits- und Pflegepersonal in den Spitälern zur Bewältigung dieser Pandemie sei. Es zeigt sich nun aber auch hier: Bei den bürgerlichen Parteien ist ausser Klatschen nichts zu holen. Der SP-Antrag für einen GAV als Bedingung für die Aufnahme auf die Spitalliste wurde klar abgelehnt. Die Chance, das Gesundheitspersonal endlich hinsichtlich Arbeitszeit und Entlöhung besser zu stellen und die Gesundheitsberufe so auch längerfristig attraktiver zu machen, ist einmal mehr vertan.
Es sind immer Teams, welche für die Behandlung und Betreuung der Patient*innen in den Spitälern verantwortlich sind. Daher hat die SP auch gefordert, dass bei den Erträgen durch zusatzversicherte Patient*innen mindestens 20 Prozent auch dem nichtärztlichen Personal zugute kommt. Die bürgerliche Mehrheit verhinderte auch das und beliess es bei knausrigen 5 bis 10 Prozent.
Schritte in die richtige Richtung sind zu klein
Die SP begrüsst hingegen die neuen Regelungen bezüglich ärztlicher Zusatzhonorare. Aufgrund der in den letzten Jahren zu Recht aufgekommenen politischen Diskussion über Lohnexzesse bei Kaderärzt*innen und den Vorfällen am USZ ist es an der Zeit, hier endlich eine maximale Gesamtvergütung von 1 Mio. Franken für das ärztliche Kader festzulegen.
Dass ein von der SP geforderter Experimentierartikel Eingang ins Gesetz findet und Subventionen für die teilstationäre und aufsuchende Psychiatrie neu breiter vergeben werden können, sind zwei weitere Fortschritte. Jedoch vermögen diese nicht aufzuwiegen, was mit der Gesetzesrevision alles verpasst wurde. Sollten in der Debatte im Kantonsrat nicht noch wesentliche Verbesserungen zustande kommen, wird die SP dieses Gesetz ablehnen.