Vorstosspaket: Für eine stabile Gesundheitsversorgung

Mit vier Vorstössen im Kantonsrat will die SP Kanton Zürich die Gesundheitsversorgung langfristig sichern. Im Zentrum stehen eine starke Vertretung der Pflege auf strategischer Ebene, mehr Weiterbildungsplätze in der Grundversorgung, eine kantonale Strategie für die Umsetzung von «ambulant vor stationär» sowie eine Überprüfung der hohen Bewilligungsgebühren im Gesundheitswesen.

Die Herausforderungen sind klar: Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und steigende Komplexität an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung. «Wer Versorgungssicherheit will, muss jetzt die richtigen Strukturen schaffen – und unnötige Hürden abbauen. Damit die Gesundheitsversorgung im Kanton Zürich auch in Zukunft zugänglich und qualitativ hochstehend bleibt», sagt SP-Kantonsrätin Renata Grünenfelder.

Die vier Vorstösse im Überblick

Motion: Pflege strategisch verankern
Der Regierungsrat soll in der Gesundheitsdirektion eine Stelle für eine kantonale Pflegefachperson schaffen – analog zur Kantonsärztin. Diese Person vertritt die Pflege auf strategischer Ebene und berät unabhängig. Angesichts des demografischen Wandels und der Umsetzung der Pflegeinitiative ist das nötig, um die pflegerische Versorgung langfristig zu sichern.

Motion: Mehr Weiterbildung in der Grundversorgung
Die Motion verlangt eine gesetzliche Grundlage, damit der Kanton die Zahl der Weiterbildungsplätze für Fachärztinnen und Fachärzte wirksam steuern kann. Listenspitäler sollen eine Mindestanzahl an Plätzen in der Grundversorgung anbieten, insbesondere in Allgemeiner Innerer Medizin, Pädiatrie und Psychiatrie. Ziel ist es, dass künftig genügend Ärzt:innen für die wohnortsnahe Versorgung ausgebildet werden. „Heute entscheiden oft finanzielle Anreize, wo ausgebildet wird. Wir wollen, dass der Bedarf der Bevölkerung entscheidet”, sagt SP-KantonsrätinPia Ackermann.

Motion: Kantonale Strategie für die Umsetzung von «ambulant vor stationär»
Der Regierungsrat soll eine kantonale Strategie für die Umsetzung von «ambulant vor stationär» ausarbeiten und die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Er soll die Zusammenarbeit und die Finanzierung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung klar regeln.

Die Übergänge zwischen Spitälern sowie ambulanter Vor- und Nachversorgung müssen klar geregelt, koordiniert und ausreichend finanziert sein. Entlang des gesamten Behandlungspfads soll ein gut zugängliches Angebot in hoher Qualität bestehen. Das stärkt die Grundversorgung.

Postulat: Hohe Bewilligungsgebühren überprüfen
Das Postulat fordert vom Regierungsrat einen Bericht über die Höhe und Angemessenheit der Gebühren für Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen im Gesundheitssektor. Der Bericht soll ausweisen, welche Gebühren anfallen, wie hoch der Kostendeckungsgrad ist und wie lange die Bearbeitung dauert. Zudem soll das Amt für Gesundheit prüfen, wie es seine Abläufe verbessern und die Gebühren senken kann. Im Kanton Zürich sind die Gebühren im interkantonalen Vergleich hoch, etwa 800 Franken gegenüber 200 Franken im Kanton Aargau für eine Bewilligung. 

Zu den Vorstössen: https://cloud.spzueri.ch/s/x4SXjnNtH8SedMp

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