Die beruflichen und familiären Anforderungen an die Menschen im Kanton Zürich sind gestiegen. Es wird immer schwieriger, politisches Engagement mit Beruf, Privatleben und besonders mit Familien- und Betreuungsarbeit zu vereinbaren. Unser Parlamentssystem ist immer noch primär auf ältere Männer ausgerichtet. Es sollten jedoch möglichst viele Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen, mit verschiedenen Biografien und Bedürfnissen im Parlament vertreten sein. Nur so wird die Vielfalt der Bevölkerung im Parlament abgebildet.
In vielen politischen Karrieren gibt es eine Phase, während der es nicht möglich ist, den Aufgaben eines politischen Mandats nachzukommen – zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder bei Krankheit. Für solche Fälle braucht es eine Stellvertretungslösung für Parlamentsmitglieder.
Dies fordert die SP mit einer Parlamentarischen Initiative. Dabei soll nicht nur für das Kantonsparlament eine Stellvertretungsregelung geschaffen, sondern auch den Parlamentsgemeinden die Möglichkeit gegeben werden, eine Stellvertretungsregelung einzuführen.
Die vorgeschlagene Stellvertretungslösung bringt folgende Vorteile:
- Die im Rat vertretenen Parteien sind vollständig anwesend und repräsentieren ihre Wähler*innen entsprechend dem Stimmenverhältnis der Wahlen.
- Sie trägt zu einer Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit bei. Ohne sie sind Frauen bei Schwangerschaft und Geburt in der Politik benachteiligt.
- Eine Vielzahl unnötiger frühzeitiger Rücktritte wird verhindert. Eine Stellvertretungsregelung trägt somit auch zu einer grösseren Kontinuität im Parlamentsbetrieb bei.
- Sie fördert den Nachwuchs in den Parteien. Stellvertreter*innen haben die Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Parlamentsarbeit zu sammeln und könnten sich bei späteren Wahlen für ein ordentliches Mandat zur Verfügung stellen.