Die Justizkommission des Kantonsrats hat heute ihren Untersuchungsbericht zum Einsatz und der Entschädigung von Ersatzmitgliedern am Sozialversicherungsgericht veröffentlicht. Wie die Justizkommission richtig zum Schluss kommt, hat das Gericht seit 2010 selbstständig und ohne Zustimmung des Kantonsrats seine ordentlichen Richterressourcen erhöht. Damit hat es seine Selbstverwaltungskompetenz überschritten.
Konkret hat das Gericht vier Richter:innen in falscher Funktion eingesetzt und entsprechend zu hoch entschädigt: nämlich zu einem Beschäftigungsgrad von 100% als ordentliches Mitglied statt zu 50% als ordentliches Mitglied und zu 50% als Ersatzmitglied.
Die SP begrüsst, dass die Justizkommission die Unregelmässigkeiten ausführlich untersucht hat und die Öffentlichkeit nun über diesen Missstand informiert. Seit dem Sommer 2025 sind keine Richter:innen mehr in dieser «Doppelkonstellation» tätig und das Sozialversicherungsgericht hat seine Dokumentation verbessert. Das erleichtert es künftig, Entscheide nachzuvollziehen. Die SP ist froh, konnte der Zustand dank der Justizkommission bereinigt werden.
Für die SP ist nun zentral, dass das Vertrauen in die Institutionen wiederhergestellt wird. Die neue Gerichtspräsidentin hat dazu entscheidende Massnahmen für die Zukunft angestossen. Wir erwarten von den Zürcher Gerichten, die geltenden Rechtsgrundlagen und Kompetenzen vollständig zu respektieren. Die SP appelliert gleichzeitig an die anderen Parteien, den Gerichten die Ressourcen zu sprechen, die sie bei wachsender Arbeitslast benötigen. Eine gut funktionierende Rechtsprechung ist essentiell für das gesellschaftliche Zusammenleben und das Funktionieren unserer Demokratie.
