Der Masterplan Hochschule ist ein Stadterneuerungsprojekt von einem Ausmass, wie es in der Schweiz selten vorkommt. Für bis zu 6 Milliarden Franken soll die Nutzungsfläche von Universität, ETH und Unispital um bis zu 320’000m2 Geschossflächen vergrössert werden. Die SP befürwortete grundsätzlich die Vorlage und Weiterentwicklung der universitären Medizin im Zentrum von Zürich. Sie kritisierte jedoch die fehlende demokratische Mitsprache der Stadtzürcher Bevölkerung und forderte dringend kommunale Gestaltungspläne. SVP-Regierungsrat Kägi und der bürgerlich dominierte Kantonsrat wischten die Forderung nach demokratischer Mitsprache vom Tisch – angeblich wollte man das Projekt nicht noch weiter verzögern. Dieser Hochmut kommt Baudirektor Kägi und den Kanton Zürich nun teuer zu stehen. Anstatt aber das Zürcher Parlament mit der Ausarbeitung einer soliden BZO zu beauftragen, zieht der Baudirektor den Rekurs lieber ans Verwaltungsgericht weiter.
Kägi muss nun einlenken
Erneut erleidet eine wichtige kantonale Vorlage Schiffbruch und muss nachträglich durch die Gerichte korrigiert werden. Dabei ist die Rechtsgrundlage klipp und klar. Gemäss dem Schweizer Raum- und Planungsgesetz sind die Behörden aller Ebenen verpflichtet, ihre raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren (Art. 1 RPG) sowie die dazu nötigen Planungen zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen (Art. 2 RPG). Das Hochschulgebiet ist für die Stadt Zürich ein funktional und städtebaulich wichtiger Raum, auf welchem viele Nutzungsüberlagerungen und diametrale Interessen koordiniert werden müssen. In Bezug auf die Rechtssicherheit und Planungssicherheit ist eine klare kommunale Nutzungsordnung unter Berücksichtigung der übergeordneten Richtplanung unerlässlich. Die Stadt Zürich trägt die Konsequenzen und räumlichen Auswirkungen der Entwicklungen im Hochschulgebiet namhaft mit. Für das betroffene Gebiet besteht demnach ein wesentliches öffentliches Interesse, dem mit dem vorliegenden kantonalen Gestaltungsplan ungenügend Rechnung getragen wird.
Die SP fordert ein sofortiges Einlenken des Baudirektors und damit kommunale Gestaltungspläne. Dies bedeutet, dass sie durch den Gemeinderat Zürich festgesetzt und erst nachfolgend durch die Baudirektion genehmigt werden. Ein stures Festhalten am Status quo verzögert das Bauprojekt unnötig und schadet letztlich dem Bildungs- und Forschungsstandort Zürich.