Der Regierungsrat bevorteilt seit Jahren Private am Zürichsee. Die Bevölkerung hat den Nachteil. Das muss ein Ende haben. Das Gesetz muss endlich angewendet werden und die Bevölkerung muss Zugang zum See erhalten. Die SP sagt Ja zur Uferinitiative.
Die Gewässer in der Schweiz sind gemäss Gesetz öffentlich. Dies ist im Zivilgesetzbuch (Art. 664) und im Raumplanungsgesetz des Bundes (Art. 3) klar festgehalten. Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, dann muss es auch öffentlich zugänglich sein. Leider ist die Zürcher Regierung bis heute nicht bereit, das Bundesrecht im Kanton Zürich anzuwenden und privilegiert private Konzessionsinhaber:innen am Zürichsee – zum Nachteil der Zürcher Bevölkerung.
«Die andauernde Verhinderungs- und Verweigerungspolitik, was die Planung und Umsetzung der Uferwege um den Zürichsee anbelangt, muss endlich ein Ende haben», hält SP-Kantonsrat Jonas Erni fest. Denn trotz der budgetierten Mittel und der Pflicht des Kantons zur Erstellung der Uferwege rund um den Zürichsee geht es bis heute nicht vorwärts.
Es geht bei der Diskussion um die Uferwege zudem um nichts Geringeres als die Frage, ob übergeordnetes Recht auch für Seeufer gilt – also der öffentliche Zugang zu Gewässern wiederhergestellt wird oder die breite Öffentlichkeit zugunsten einer kleinen privilegierten Minderheit enteignet bleibt. Die SP wird sich deshalb auch im Abstimmungskampf für die Initiative einsetzen.
Neben dem Bau des Seeuferwegs fordert die Uferinitiative zudem, dass der Lebensraum von Pflanzen und Tieren erweitert, aufgewertet und geschützt werden soll. Die Initiative ist also nicht nur sozial-, sondern auch umweltpolitisch von grosser Bedeutung.